Um Gebäude, ihre Benutzer und Installationen vor Blitzschlag und
Überspannungsschäden zu schützen, benötigen Gebäude einen Blitzschutz.
Für bestimmte Kategorien von Bauten werden Blitzschutzanlagen von den
kantonalen Gebäudeversicherungen vorgeschrieben. Die Anlagen beruhen auf dem Prinzip des Faraday-Käfigs, einem
physikalischen Gesetz, nach welchem ein Gebäude gegen äussere
elektrische Ströme abgeschirmt werden kann. Baulich bestehen die
Anlagen aus Fangleitung, Ableitung, Erdleitung und Potentialausgleich. Als Spezialisten für Blitzschutz sind wir konzessioniert.