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Blitzschutz
Blitzschutz

Blitzschutz

Um Gebäude, ihre Benutzer und Installationen vor Blitzschlag und Überspannungsschäden zu schützen, benötigen Gebäude einen Blitzschutz. Für bestimmte Kategorien von Bauten werden Blitzschutzanlagen von den kantonalen Gebäudeversicherungen vorgeschrieben. Die Anlagen beruhen auf dem Prinzip des Faraday-Käfigs, einem physikalischen Gesetz, nach welchem ein Gebäude gegen äussere elektrische Ströme abgeschirmt werden kann. Baulich bestehen die Anlagen aus Fangleitung, Ableitung, Erdleitung und Potentialausgleich. Als Spezialisten für Blitzschutz sind wir konzessioniert.